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Fördermöglichkeiten bei Qualifizierungen
Wir möchten das Interesse und die Bereitschaft von Betrieben und Beschäftigten an Weiterbildung und Qualifizierung wecken.
Als Impulsgeber gedacht sind Möglichkeiten geförderter
Qualifikationsmodule auf Beschäftigte ausgerichtet, die entweder gering qualifiziert oder älter (>45) sind.
Die in Betracht kommenden Förderinstrumente des Sozialgesetzbuches, Drittes Buch (SGB III) sind der Arbeitsentgeltzuschuss und die Förderung beruflicher Weiterbildung mit Weiterbildungskosten für ältere oder für ungelernte Arbeitnehmer.
Der Arbeitsentgeltzuschuss wird dem Arbeitgeber gewährt; die Weiterbildungskosten werden an den Arbeitnehmer gezahlt.
Damit sollen die Entstehung von Arbeitslosigkeit vermieden, die Beschäftigungschancen und die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer verbessert und dem qualifizierten Fachkräftemangel präventiv begegnet werden.
Diese Initiative unterstreicht die Bedeutung lebenslangen Lernens, in dem sie die Weiterbildung für und von Beschäftigte/n forciert und damit auch zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beitragen kann.
Möglichkeiten finanzieller Förderung bei beruflicher Weiterbildung erleichtern Ihnen Ihren persönlichen Aufstieg und sind wichtiger Bestandteil des Ermöglichens des lebenslangen Lernens.
Wann und wie auch Sie davon profitieren können, zeigen die untenstehenden Varianten der Bezuschussung.
Egal, ob Sie sich zum Polier qualifizieren wollen, oder ob Sie für Ihren Job dringend einen Kranführerschein benötigen - nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich von uns über die vielfältigen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung beraten.
Arbeitsentgeltzuschuss bei Weiterbildung von Ungelernten Download als PDF
Ziele der Förderung
Dieser Zuschuss soll ungelernten Arbeitnehmern die Möglichkeit zum Erwerb von Teilqualifikationen oder zum Nachholen eines fehlenden Berufsabschlusses bieten, ohne ihr Beschäftigungsverhältnis kündigen zu müssen.
Hierdurch sollen den Betrieben die bewährten Arbeitskräfte erhalten bleiben und qualifikationsbedingte Entlassungen verhindert werden.
Was und wer wird gefördert?
Arbeitgeber können einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn der Arbeitnehmer
- bisher keinen Berufsabschluss erworben hat,
- im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses und unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts mit der Weiterbildung einen anerkannten Berufsabschluss oder eine Teilqualifizierung erwirbt und
- wegen der Teilnahme an der Weiterbildung die Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht erbringen kann.
Was wird erstattet?
Für den Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer wegen der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringt, erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt einschließlich der darauf entfallenden Sozialversicherungs- beiträge.
Rechtsgrundlage: § 235c SGB III
Weiterbildungskosten für beschäftigte Arbeitnehmer ab 45 Jahre Download als PDF
Ziele der Förderung
Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten soll die berufliche Weiterbildung ihrer älteren Arbeitnehmer erleichtert werden.
Durch den Erwerb von arbeitsmarktnahen Kenntnissen halten bewährte Arbeitskräfte ihre Qualifikation auf dem neuesten Stand;
die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer soll damit gesichert und qualifikationsbedingte Entlassungen vermieden werden.
Wer wird gefördert?
Ältere Arbeitnehmer können bei Teilnahme an einer für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Bildungsmaßnahme Zuschüsse erhalten, wenn
- bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben,
- für die Zeit der Teilnahme an der Weiterbildung weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben und vom Arbeitgeber für die Teilnahme freigestellt werden und
- in einem Betrieb mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind.
Welche Weiterbildungen können gefördert werden?
Gefördert wird die Teilnahme an einer Weiterbildung, die außerhalb des Betriebes durchgeführt wird, dem die Arbeitnehmer angehören. Es müssen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen hinausgehen.
Was wird erstattet?
Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitnehmer die Lehrgangskosten und zahlt im Einzelfall einen Zuschuss zu zusätzlich anfallenden Fahrkosten bzw. zu den Kosten einer notwendigen auswärtigen Unterbringung.
Rechtsgrundlage: § 417 SGB III
Die Förderung setzt das Inkrafttreten dieser Regelung durch das Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen voraus.
Weiterbildungskosten für geringqualifizierte beschäftigte Arbeitnehmer Download als PDF
Ziele der Förderung
Unterstützt werden soll die berufliche Qualifizierung von ungelernten Arbeitnehmern, für die dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt wird. Hierdurch soll drohendem Facharbeitermangel entgegen gewirkt und die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer verbessert werden.
Wer wird gefördert?
Arbeitnehmer in an- oder ungelernter Tätigkeit, die
- keinen Berufsabschluss besitzen oder
- über einen Berufsabschluss verfügen, aber mehr als vier Jahre diesen Beruf nicht mehr ausgeübt haben.
Welche Weiterbildungen können gefördert werden?
Es müssen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen hinausgehen. Anzustreben ist der Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses oder einer – möglichst zertifizierten – Teilqualifikation.
Die Arbeitnehmer erhalten einen Bildungsgutschein, mit dem sie unter Weiterbildungsangeboten, die für die Förderung zugelassen sind, wählen können.
Was wird erstattet?
Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitnehmer die Lehrgangskosten und zahlt einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten.
Rechtsgrundlage: § 77 Abs. 2 SGB III
Hier erhalten Sie den aktuellen Flyer der Bundesagentur für Arbeit, der Ihnen schnell einen Überblick über das Förderprogramm WeGebAU gibt, durch welches Ihnen die berufliche Weiterbildung, bei entsprechenden Voraussetzungen, finanziell erleichtert wird.
Die Beschreibung des Programmes können Sie sich gern als PDF downloaden oder bei uns online durchsehen.
Bei Fragen zu den Möglichkeiten einer Förderung Ihres Qualifikationswunsches sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gern weiter.

